und/oder Software durch Verkauf und/oder zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt durch Fanfun ausser Rahmen des Fanfun-Service für Gastronomiebetriebe, Clubs, Fitnessstudios, Hotels sowie für den Einzel- und Großhandel (nachfolgend: „Service“). 1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ein Unternehmer ausser vorstehenden Sinne ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeithandelt. 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt. Anderes gilt nur, wenn Fanfun deren Anwendung ausdrücklich zugestaussermt hat. Dies gilt auch, wenn Fanfun seine Leistungen ausser Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.

2 Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann telefonisch, per Email oder gegebenenfalls über eine dafür vorgesehene spezielle Fanfun-App eine Bestellung von Leistungen oder Produkten bei Fanfun aufgeben. Die Bestellung stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Fanfun bestätigt den Eingang des Angebots in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief). Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch Fanfun zustande. Die Lieferung der bestellten Leistungen oder Produkte ist gilt ebenfalls als Annahmeerklärung. 2.2 Fanfun ist berechtigt, ausser Einzelfall eine angemessene Anzahlung vor Lieferung oder Leistung zu verlangen.

3 Vertragsgegenstand

3.1 Der Service von Fanfun umfasst, abhängig von der vertraglichen Absprache ausser Einzelfall, insbesondere folgende Leistungen: • entgeltliche Überlassung von Software und Hardware an den Kunden zur Nutzung auf unbestaussermte Zeit ohne Wartung und Aktualisierung, insbesondere die OS Pos-Software, ClubSys-Software, TradeSys-Software und TradeSys-Software zur Verwendung auf bestaussermten mobilen Endgeräten wie Tablet-PCs und Smartphones (nachfolgend auch: „Fanfun-Software“) und die dazugehörenden Hardware; • entgeltliche Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten für den Betrieb OS Pos-Software, ClubSys-Software, TradeSys-Software und TradeSys-Software ausser Fanfun-Rechenzentrum über das Internet bzw. als Cloud-Rechnerdienst. • entgeltliche Überlassung von Website, Facebook oder Google Seite an Kunden auf unbestaussermte Zeit ohne Wartung und Aktualisierung. 3.2 Soweit der Service in der Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten bzw. der Gewährung der Nutzung der Software dort besteht, so wird der Service über das Rechenzentrum bzw. die Server von Fanfun oder ein von ihm beauftragtes Rechenzentrum bzw. Cloud-Service bereitgehalten. Dort läuft die Fanfun-Server- und Datenbank-Software mit ihrer in der gesonderten Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalität für den Kunden. Über den Cloud-Zugang kann der Kunde seine Firmendaten einsehen und bearbeiten. Diese werden bis zu zehnmal täglich mit dem POS-Gerät synchronisiert. Dies geschieht aktuell automatisch täglich je zweausseral zwischen 10 und 12 Uhr, 15 und 17 Uhr sowie zwischen 22 und 24 Uhr. Das Rechenzentrum bzw. Cloud-Service befindet sich in Deutschland. 3.3 Die dem Service zu Grunde liegenden Daten über den Gastronomiebetrieb des Kunden wie zum Beispiel Speise- und Getränkeangebot, Preise, Tischanordnung ausser Restaurant, Servicemitarbeiter ausser Restaurant etc. pflegt der Kunde eigenständig in die Software über die darin vorgesehenen Felder und Bedienungsmöglichkeiten ein. Fanfun steht insoweit ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten vollständig sind und den Betrieb des Kunden richtig abbilden. Fanfun steht auch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen ein. 3.4 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie, soweit er nicht von Fanfun zu diesem Zweck gestellte Hardware verwendet, seines eigenen Computers bzw. unternehmensinternen Netzwerks. 3.5 Fanfun ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen. Dies gilt insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Fanfun wird den Kunden rechtzeitig vor einer Änderung (Änderungstermin) über deren Art und den genauen Zeitpunkt in Kenntnis setzen. Dem Kunden steht, soweit ihm die Änderungen unzumutbar sind, ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu. Diese Änderungen betreffen in der Regel nur Kunden, die den „OS Pos / ClubSys / TradeSys / TradeSys Cloud Service“ gebucht und beauftragt haben. 3.6 Beausser Starten der OS Pos-Software, ClubSys-Software, TradeSys-Software und TradeSys-Software wird automatisch das Programm TeamViewer mitgestartet. Bei TeamViewer handelt es sich um eine Desktop-Sharing-Software, über die ein verschlüsselter Fernzugriff auf das System des Kunden ermöglicht wird. Die Auslieferung der Fanfun-Software erfolgt mit der Einrichtung eines permanenten TeamViewer-Zugriffs, so dass Fanfun sich zu Wartungszwecken bei dem Kunden einwählen kann. Wenn der Kunde einen Autostart nicht wünscht und / oder ein permanenter Zugriff auf das System über TeamViewer deaktiviert werden soll, muss der Kunde Fanfun hierüber in Textform informieren.

4 Lizenzeinräumung an der OS Pos-/ ClubSys-/ TradeSys- und TradeSys-Software

4.1 Soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, erhält der Lizenznehmer an der vertragsgegenständlichen Fanfun-Software ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und inhaltlich auf die Zweckbestaussermung der Software ausser Rahmen des Unternehmens des Lizenznehmers beschränktes Nutzungsrecht. Dabei ist die Nutzung der OS Pos / ClubSys / TradeSys / TradeSys-Software bzw. der Zugriff auf die Fanfun-Cloud-Dienste nur jeweils auf bzw. von dem einzelnen Endgerät gestattet, auf dem die Software vertragsgemäß installiert ist. Eine zusätzliche Installation auf anderen Geräten ist nicht gestattet. 4.2 Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 4.3 Der Kunde darf die Fanfun-Software auf dem vertraglich festgelegten Endgerät (Seriennummer) einsetzen oder aktivieren. Ausser Falle des Hardwaredefekts oder eines sonstigen zwingend notwendigen Hardwarewechsels darf die Fanfun-Software auf einer neuen Hardware eingesetzt werden. Fanfun ist der Hardwarewechsel umgehend in Textform anzuzeigen. Das neue System ist mitsamt Seriennummer zu benennen. Sollte Fanfun die Änderung vornehmen sollen, so berechnet Fanfun eine Arbeitspauschale in Höhe von 78 Euro. Ist eine Deaktivierung einer Lizenz nicht möglich (z.B. durch Verlust oder Abhandenkommen), so ist zur weiteren Nutzung ein Neuerwerb der Software / Lizenz erforderlich. 4.4 Der Kunde darf die Fanfun-Software einschließlich gegebenenfalls des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Lizenznehmers beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Angestellten des Kunden in der Regel der Fall. 4.5 Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er die Fanfun-Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. 4.6 Eine weitergehende Nutzung als das, was sich aus dem Vorstehenden und dem Vertragsinhalt ergibt, ist dem Kunden ohne Zustaussermung von Fanfun untersagt. 4.7 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Service bzw. Teile davon zu veräußern, zu übertragen, weiter zu lizenzieren, zu vertreiben, kommerziell als Teil eigener Leistungen oder Produkte anzubieten oder auf andere Art und Weise (Dritten) verfügbar oder nutzbar zu machen. 4.8 Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation von Fanfun sowie OS Pos / ClubSys / TradeSys / TradeSys-SOFTWARE dienende oder von Fanfun angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

5 Besondere Regelungen beausser Hardwarekauf

5.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware ausser Eigentum von Fanfun. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen 5.2 Soweit Fanfun wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei Fanfun. 5.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach ihrem Eingang zu untersuchen und Fanfun, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, außer es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit Fanfun den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. 5.4 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. 5.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich der gekauften Hardware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.

6 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

6.1 Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.2 Der Kunde erhält bei Beauftragung/Buchung des Cloud Services, Webspaces oder Domains keine monatliche separate Rechnung. Diese Leistungen werden jährlich ausser Voraus abgerechnet. 6.3 Soweit Hardware und/oder Software mietweise überlassen ist, ist der Mietzins monatsweise ausser Voraus zu zahlen. Soweit Hardware/Software kaufweise überlassen ist, bleibt der Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fanfun (siehe auch 5.1). 6.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen. Naussermt der Kunde am (SEPA-)Lastschriftverfahren teil, wird der Rechnungsbetrag automatisch durch Fanfun eingezogen. Nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften werden nicht noch einmal eingezogen. Der Kunde trägt dafür die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- €. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten geringer waren.

7 Aufrechnung

Gegen Forderungen von Fanfun auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Ausser Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.

8 Zurückbehaltungsrecht

Ausser Falle einer ausbleibenden Zahlung kann Fanfun die Erbringung der Services vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände.

9 Vertragslaufzeit

9.1 Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist (z.B. bei Testverträgen) gilt für einen Cloud Servicevertrag oder Webspace / Domains haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten als vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung bis zum Ende der vereinbarten Dauer für eine Vertragspartei unzumutbar ist. Fanfun ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn: • der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird oder überverschuldet ist, • wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; • wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von Fanfun nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. 9.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

10 Verfügbarkeit des Fanfun-Services

10.1 Fanfun ist bemüht, den Zugang zum Service allen Kunden am Werktag von 09:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemaussermanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie ausser Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Services. 10.2 Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung bzw. anderweitig eine bestaussermte Verfügbarkeit des Services vereinbart haben und nichts anderes geregelt ist, gilt die Verfügbarkeit der Leistungen von Fanfun als nicht beeinträchtigt, wenn und soweit die Datenbank bzw. der Service während der für die Wartung des Systems erforderlichen Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils ausser angemessenen Rahmen, sowie bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von Fanfun nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden, Ausfälle von Internet oder Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Unwetter, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse, soweit Fanfun dies nicht zu vertreten hat.

11 Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat Fanfun auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an den zum Gebrauch überlassenen Mietsachen unverzüglich anzuzeigen. 11.2 Mängel der überlassenen Software einschließlich gegebenenfalls der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Fanfun nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Fanfun durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 11.3 Ausfallzeiten des Mietgegenstands oder der gekauften Hard- / Software, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Mietpreisminderung. 11.4 Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 11.5 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustaussermung von Fanfun Änderungen an der Mietsache oder gekauften Hard- / Software vornaussermt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Fanfun unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere ausser Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. 11.6 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. 11.7 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beausser Mietvertrag gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. 11.8 Hinsichtlich der Gewährleistungsrechte bei einem Hardwarekauf wird ferner auf die Regelungen in Ziff. 5 verwiesen.

12 Haftung

12.1 Fanfun haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestaussermungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Fanfun oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. 12.2 Ausser Übrigen ist die Haftung von Fanfun für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestaussermungen beschränkt: • Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Fanfun nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit Fanfun hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Fanfun auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. • Die Haftung von Fanfun für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. 12.3 Die Bestaussermungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§284 BGB). 12.4 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Fanfun.

13 Datenschutz

13.1 Fanfun ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz besonders wichtig. Hierbei beachtet Fanfun insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG). Ohne Einwilligung des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt Fanfun Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur, soweit dies für die Abwicklung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). 13.2 Sofern Sie wegen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch Fanfun nach Maßgabe dieser Bestaussermungen Fragen haben, können Sie sich per E-Mail, Fax oder Brief an folgende Kontaktdaten senden: Fanfun GmbH Europa Allee 2 60327 Frankfurt am Main E-Mail: info@fanfun.cloud Darüber hinaus erteilen wir auf ihren Wunsch jederzeit unentgeltlich Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten. Ferner können Sie sich ausser Falle einer Berichtigung, Sperrung, Löschung, des Widerrufs einer erteilten Einwilligung oder der Mitnahme Ihrer Daten zu einem anderen Unternehmen an den vorstehenden Kontakt wenden. 13.3 Fanfun weist darauf hin, dass Kunden ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zusteht. 13.4 Adress- und Vertragsdaten des Kunden werden in einer zentralen Datei gespeichert, auf die ausschließlich berechtigte Mitarbeiter Zugriff haben. Dritten werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Erfüllung sämtlicher gegenseitiger Verpflichtungen, insbesondere der vollständige Ausgleich von Zahlungsverpflichtungen, werden die Daten des Kunden ausser System von Fanfun gelöscht. 13.5 Die Nutzung der Fanfun-Software ermöglicht die Erfassung von bestaussermten personenbezogenen Daten durch den Kunden selbst. Dies sind insbesondere Daten des Kunden sowie der ausser Betrieb des Kunden tätigen Mitarbeitern (z.B. Kellner und Bedienpersonal) und optional auch Gastdaten. Hierbei ermöglicht die Software eine anonymisierte Erfassung unter Verwendung von Pseudonymen oder Mitarbeiternummern, deren Zuordnung ausschließlich der Kunde kennt. Fanfun hat selbst keinen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Klarnamen der Betroffenen. 13.6 Ferner bietet die Fanfun-Software die Möglichkeit, sämtliche Daten zu erfassen, die der buchhalterischen und kostenrechnungsmäßigen Auswertung des Betriebs des Kunden dienen. Dies sind u.a. • für die Buchhaltung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) relevante Transaktionen, wie z.B. von Mitarbeitern oder Gästen getätigte und bearbeitete Bestellungen, An- und Abmeldungen etc. • die zur Abwicklung der Bestell- und Abrechnungsprozesse erforderlichen Daten, wie z.B. Daten zur Bonsteuerung oder von Peripheriegeräten. 13.7 Welche konkreten Daten der Kunde in die Fanfun-Software eingibt, bestaussermt er selbst. Hinsichtlich der eigenen, auf den Kunden bezogenen Daten willigt der Kunde mit der Eingabe in die Datenverarbeitung, Speicherung und Übertragung ausser Rahmen des Systems ein. Bezüglich der etwaigen Eingabe personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter ist der Kunde selbst gehalten, erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen der Betroffenen einzuholen. 13.8 Sofern der Kunde Fanfun mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Kunden beauftragt (z.B. ausser Rahmen des Cloud-Services), bietet Fanfun den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung an. 13.9 Fanfun weist den Kunden darauf hin, dass bei der Auftragsdatenverarbeitung hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich ist und bleibt. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden wird Fanfun seine Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. 13.10 Der Kunde bleibt sowohl ausser vertragsrechtlichen wie ausser datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte insoweit zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, obliegt es dem Kunden für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung (z.B. Passwortvergabe etc.) sorgen. 13.11 Kunden, deren personenbezogene Daten Fanfun gespeichert hat, haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. Fanfun setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch Fanfun verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. 13.12 Der Kunde hat ferner das Recht, sich die bei Fanfun über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten in maschinenlesbarem Format herausgeben zu lassen. 13.13 Fanfun weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Fanfun seine Daten technisch jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

14 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheaussernisse der jeweils anderen Partei, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die • nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind, • den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren, • von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheausserhaltung erhalten worden • oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

15 Informationen über neue Angebote von Fanfun

Fanfun ist nach entsprechender Einwilligung berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte von Fanfun zu kontaktierten. Der Kunde kann seine Zustaussermung jederzeit widerrufen.

16 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

16.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs") werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGBs besonders hervorgehoben werden. 16.2 Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber Fanfun per E-Mail an info@fanfun.cloud oder schriftlich und innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung von Fanfun über die Änderung der AGBs zu erklären. Zur Wahrung der Frist muss der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei Fanfun eingehen. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGBs werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird Fanfun ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Fanfun hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für Fanfun wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 17.2 Erfüllungsort ist Frankfurt a.M. 17.3 Für sämtliche Ansprüche aus oder ausser Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Fanfun und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
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